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Das Wappen Niedersachsens

Die „Niedersächsische Verfassung“ vom 19. Mai 1993 sagt in Artikel 1, Satz (3):

"Niedersachsen führt als Wappen das weiße Roß im roten Felde und in der Flagge die Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem Landeswappen."

Hinweis:
Das Landeswappen und das Wappentier dürfen nach dem Niedersächsischen Wappengesetz nur von den Dienststellen des Landes als Hoheitszeichen verwendet werden. Eine Verwendung durch Dritte ist untersagt.

Da eine unbefugte Benutzung des Wappens wie auch des Wappentieres nach § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann, finden Sie hier nur noch die Darstellung der Landesflagge, in deren Mitte sich das Wappen befindet.

Das eigentliche Wappen können Sie z.B. hier betrachten:

http://www.niedersachsen.de/land_leute/land/wappen_flagge/wappen-und-flagge-19957.html

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/81/Flag_of_Lower_Saxony.svg/640px-Flag_of_Lower_Saxony.svg.png

Das Wappen zeigt ein springendes, weißes Niedersachsenross (auch Sachsenross, Welfenross, Westfalenpferd) im roten Schild. Es ähnelt dem historischen Wappen Westfalens, welches ein weißes, springendes Westfalenpferd mit erhobenem Schweif ebenfalls vor rotem Hintergrund zeigt.

Wappenzeichen: Das Niedersachsen-Zeichen

Da das offizielle Wappen des Landes Niedersachsen nur von staatlichen Stellen verwendet werden darf, wurde für andere, private oder kommerzielle Zwecke im Mai 1990 das „Niedersachsen-Symbol“ entwickelt, welches frei verwendet werden durfte. Es bestand aus einem weißen Sachsenross in einer roten oder schwarzen Scheibe. Da dieses Zeichen allerdings dem eigentlichen Wappen ziemlich ähnlich sah, hat die Niedersächsische Landesregierung am 6. Februar 2007 die Einführung eines neuen "Niedersachsen-Zeichens" beschlossen, welches das visuelle Erscheinungsbild des Landes für alle außerhalb der Landesverwaltung liegenden Verwendungen prägen soll.

Das "Niedersachsen-Zeichen" ist als Bild-Wort-Marke konzipiert und besteht aus einem im roten Oval laufenden weißen Pferd mit dem rechts daneben stehenden Wort "Niedersachsen".

 

Niedersachsenzeichen
Das Niedersachsen-Zeichen

Das Zeichen ist markenrechtlich geschützt und darf generell nicht kommerziell verwendet werden. Es ist aber für verschiedene Bevölkerungsgruppen, so z. B. Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen, auf Antrag weitgehend frei nutzbar. Die Entscheidung über die Nutzung des Zeichens im Einzelfall trifft die Niedersächsische Staatskanzlei. Voraussetzung ist der Abschluss einer Nutzungsvereinbarung. Nähere Informationen gibt es hier: Grundsätze für die Nutzung des "Niedersachsen-Zeichens".

Lagekarte Niedersachsen

Quellen

Bildernachweis

  • Flagge mit Wappen: Public domain, via Wikimedia Commons

  • Niedersachsen-Zeichen: Das Niedersachsen-Zeichen wurde uns freundlicherweise von der Niedersächsischen Staatskanzlei zur Verfügung gestellt.

Weblinks