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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.

Landeswappen des Saarlands

Das Landeswappen zählt ebenso wie die Landesflagge zu den Hoheitszeichen des Saarlands. Es wurde durch das Gesetz über das Wappen des Saarlandes vom 9. Juli 1956 mit Wirkung zum 1. Januar 1957, dem Datum des Beitrittes des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland, eingeführt. Die Führung des Wappens ist den staatlichen Behörden des Saarlandes vorbehalten. Die Verwendung ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Das Landeswappen zeigt die Symbole der vier bedeutendsten Fürstentümer, die vor 1789 bzw. 1815 große Gebietsteile des heutigen Bundeslandes besaßen:

  • den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken, das Feld bestreut mit den silbernen Kreuzen der Grafen von Saarbrücken-Commercy; der silberne Löwe darf nicht mit dem goldenen Löwen der Grafen und Fürsten von Nassau-Saarbrücken verwechselt werden, vgl. dazu das Wappen des Regionalverbandes Saarbrücken;
  • das rote, geschliffene Kreuz von Kurtrier;
  • der Schrägbalken mit den drei Alérions aus dem Wappen des Herzogtums Lothringen;
  • den Pfälzer Löwen des ehemaligen Herzogtums Pfalz-Zweibrücken.

Eine Abbildung des Wappen finden Sie hier: http://www.saarland.de/10149.htm

Auch in der Mitte der Saarlandflagge wird das Wappen abgebildet:

Flagge des Saarlandes mit Wappen
Obwohl die Flagge das Landeswappen enthält, darf die Landesflagge von jedem Landesbürger verwendet werden.*

 

Das Saarland-Symbol, auch Signet oder Logo genannt, darf, im Gegensatz zum offiziellen Landeswappen, von allen Bürgerinnen und Bürgern (d. h. von jedermann) kosten- und genehmigungsfrei verwendet werden, um die Zugehörigkeit und Verbundenheit mit dem Saarland zum Ausdruck zu bringen. Es wurde dazu der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Seine Verwendung ist kosten- und genehmigungsfrei. Das Symbol darf bei einer Anwendung nicht verändert/verfremdet bzw. in andere, eigene Layouts fließend integriert werden. Es handelt sich um eine stilisierte Fassung des Landeswappens.

Wappenzeichen: Das Saarland-Symbol

Das Saarland-Symbol

Lagekarte Saarland

Quellen

Bildernachweis

Weblinks