Javascript DHTML Drop Down Menu Powered by dhtml-menu-builder.com

Navigationslinks überspringenLexas Länderservice > Wappen der Welt > Europa > Deutschland > Wappen der Bundesländer > Sachsen-Anhalt

Responsive Ad

Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.

Wappen von Sachsen-Anhalt

Die amtliche Beschreibung des Wappens lautet:

„Das Landeswappen zeigt im geteilten Schild, oben neunmal geteilt, die Farben gold über schwarz, schrägrechts belegt mit einem grünen Rautenkranz sowie links – in Höhe der oberen fünf Teilungen – im silbernen Freifeld einen schwarzen Adler mit goldener Bewehrung und roter Zunge. Das untere Feld zeigt in Silber einen schreitenden schwarzen Bären auf einer schwarzgefugten roten Zinnenmauer mit offenem Tor."

Auch wenn das oben genannte Gesetz in der Zwischenzeit durch das Hoheitszeichengesetz vom 2. Juni 1998 abgelöst wurde, gilt diese unverändert fort.

Das Landeswappen: Anhalts Bär und preußischer Adler

Wappenzeichen

Da das Landeswappen nur mit Genehmigung und nur von offiziellen Stellen verwendet werden darf, hat die Landesregierung ein frei verwendbares Landessymbol entworfen. Es stellt das Wappen in vereinfachter Form dar. Auf die schwarz-gelbe Streifung hinter dem Rautenkranz wird verzichtet. Der Hintergrund hier wird weiß dargestellt, der Rautenkranz ragt in den unteren Wappenteil mit dem Bären hinein. Auf eine Abgrenzung zwischen oberem und unterem Feld sowie auf eine Abgrenzung des Feldes des preußischen Adlers wird ebenso verzichtet. Hinterlegt wird das Symbol von der Landesfarben.

File:Landessymbol st.svg

Lagekarte Sachsen-Anhalt

Quellen

Bildernachweis

Weblinks