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Handelsflagge

Als Handelsflagge wird die Flagge bezeichnet, die von Handelsschiffen und anderen Schiffen im privaten Besitz als Nationalflagge gehisst wird. Ein veralteter Begriff für die Handelsflagge ist Kauffahrteiflagge.

Die Handelsflagge ist neben der Kriegsflagge eine der beiden ursprünglichen Ausprägungen der Nationalflagge. In den meisten Ländern führten ursprünglich alle Schiffe die gleiche Flagge, unabhängig davon, ob sie in privatem oder staatlichem Besitz waren, und unabhängig davon, ob sie bewaffnet oder unbewaffnet waren. Im Laufe der Zeit bildete sich jedoch in vielen Ländern (zunächst vor allem Großbritannien) eine Unterscheidung zwischen der Flagge für die bewaffneten Schiffe des Staates (der Kriegsmarine und anderer bewaffneter Kräfte) und der Flagge für die privaten, unbewaffneten Schiffe heraus. Einige Länder, wie z. B. Frankreich und die USA, haben nach wie vor nur eine Flagge für alle Zwecke der Schifffahrt (Nationalflagge).

Heute ist die Handelsflagge die Flagge für alle Schiffe, die in einem Land registriert sind, außer sie sind berechtigt, eine andere, abweichende Flagge zu führen. Das Recht zu ihrer Führung wird durch ein staatliches Flaggenzeugnis verliehen.

Die deutsche Handelsflagge ist die einfache Bundesflagge (schwarz-rot-gold). Als solche wird sie seit 1950 in der Bundesrepublik Deutschland, und seit 1990 im wiedervereinigten Deutschland geführt.

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Quellen

Weblinks