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Siegel

Das Siegel (von lat. sigillum, Bildchen) ist eine Form der Beglaubigung von Urkunden oder Sicherstellung (Verschluss) der Unversehrtheit von Gegenständen oder Behältnissen (Briefumschlag, Tür) mithilfe eines Siegelstempels oder, sphragistisch (siegelkundlich) korrekt, eines Typars, der in eine weiche, erhärtende Masse gedrückt wird (Siegelklumpen aus Siegellack, Wachs, früher Ton etc.). Oft wird zwischen „Siegel“ als Abdruck und „Siegelstempel“ als Prägewerkzeug begrifflich nicht unterschieden.

Rechtlich ist jedes dienstliche „Siegel“ einzigartig (gegenüber beliebig herstellbaren „Stempeln“ – es verhält sich hier ähnlich wie bei dem Unterschied zwischen Fahne und Flagge). Wer es führen darf, ist eigens geregelt.

Der Gebrauch von Siegel ist bereits 3200 vor Christus nachweisbar. Es gibt verschiede Arten von Siegeln, wobei für uns folgende Relevanz haben:

  • Wappensiegel – häufig schildförmigies Siegel mit dem Wappenbild des Siegelführers, stellenweise als Kleines Siegel oder Rücksiegel verwendet
  • Großes Siegel – das Hauptsiegel einer Körperschaft, das für die Besiegelung wichtigster Urkunden verwendet wurde
  • Kleines Siegel – zur Beurkundung kleiner, alltäglicher Rechtsgeschäfte; aus dem Sekretsiegel hervorgegangen

Im ostasiatischen Kulturkreis sind Siegel anstatt von Wappen verbreitet. So verwendet Japan das Kaiserliche Siegel im Sinne eines Staatswappens. Es existiert bis heute kein Gesetz, das das Kaiserliche Siegel zum Staatswappen erklärt. Es wird jedoch weitestgehend als solches genutzt und ziert unter anderem die Hülle des japanischen Passes. Außerdem enthält § 154 des japanischen Strafgesetzbuches einen Tatbestand, der die Urkundenfälschung bei Verwendung eines gefälschten kaiserlichen Siegels mit lebenslangem Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter drei Jahren bedroht.*

 

 

Die chinesische Bezeichnung für Siegel lautet yín (印) oder túzhāng (图章). Die japanische Bezeichnung für Siegel ist Inkan (印鑑) oder Hanko (判子). Diese Siegel werden geschäftlich und privat eingesetzt und sind oft wichtiger als die eigenhändige Unterschrift. In manchen Fällen wird gar nur das Siegel als Beglaubigung akzeptiert.

 

 


Quellen

Bildernachweis

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Weblinks

  • Siegel Japans

  • Siegel der Amerikanischen Bundesstaaten


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