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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.

Wappen von Schleswig-Hosteins

Das Wappen Schleswig-Holsteins ist gespalten: Im heraldisch rechten Feld (also für den Betrachter links) befinden sich auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen. Die Schleswigschen Löwen sind dem dänischen Wappen entnommen.

Im heraldisch linken Feld befindet sich das holsteinische Nesselblatt, ein altes Symbol, das auch schon von den Schauenburger Landesherren übernommen wurde. Dieses Nesselblatt ist silber auf rotem Grund. 

Informationen der Landesregierung zum Wappen Schleswig-Holsteins

Das Wappen, wie es heute Schleswig-Holstein offiziell repräsentiert, wurde mit seinen genauen Details im Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 festgelegt. Allerdings dürfen es nur Landesbehörden und Notare benutzen. Für Privatpersonen, Vereine und Firmen stellt die Landesregierung ein leicht abgewandeltes Wappen zur Verfügung, Jedermann darf es verwenden:

Wappenzeichen

State symbol of Schleswig-Holstein 

Lagekarte Schleswig-Holstein 

Quellen

Bildernachweis

  • Wappenzeichen: By Landesregierung Schleswig-Holstein [Public domain], via Wikimedia Commons

  • Lagekarte: Public domain

Weblinks