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Das Wappen der Bundesrepublik Deutschland

Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.

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Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es weist die Farben der Nationalflagge Schwarz-Rot-Gold auf.

Das Hoheitszeichen zeigt auf goldgelbem, unten spitz zulaufendem Wappenschild in zeichenhaft reduzierter Form den einköpfigen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe, den sogenannten Bundesadler.

Das Wappen ist identisch mit dem von Karl-Tobias Schwab 1926 entworfenen, ab 1928 gebräuchlichen Staatswappen des Deutschen Reichs der Zeit der Weimarer Republik, dessen Adler noch als Reichsadler bezeichnet wird.

Das Bundeswappen unterscheidet sich vom Bundesschild, dem den deutschen Bundesbehörden und der Bundeswehr für Dienstflaggen und Truppenfahnen vorbehaltenen Halbrundschild mit einer Variante des Bundesadlers. Das Bundeswappen ist neben dem Bundessiegel, der Bundesflagge, der Bundeshymne, der Bundeshauptstadt und dem Tag der Deutschen Einheit ein Staatssymbol Deutschlands, allerdings ohne Verfassungs- oder Gesetzesrang.

Amtlich wird der Bundesadler im Bundeswappen, in der Dienstflagge der Bundesbehörden oder auch in der Standarte des Bundespräsidenten verwendet. Davon abgesehen dürfen Bundesbehörden den Bundesadler zu anderen repräsentativen Zwecken stilistisch anpassen, zum Beispiel auf Münzen oder an der Stirnwand des Deutschen Bundestages. Dies spiegelt eine breite Skala modernen künstlerischen Empfindens.

Geschichte

Das deutsche Wappen, in Gold, darauf ein stilisierter rot bewehrter schwarzer, nach rechts blickender Adler, ist eines der ältesten Staatssymbole der Welt und – neben dem österreichischen Bundesadler (Bundeswappen Österreichs), der dieselben Ursprünge hat – das älteste heute noch bestehende europäische Hoheitszeichen. Seine Ursprünge reichen weit vor das Zeitalter der Nationalstaaten zurück.

In der Antike galt der Adler als Bote der Götter. In der griechischen Mythologie versinnbildlicht er Zeus, bei den Römern Jupiter und bei den Germanen den Hauptgott Odin. Neben der göttlichen Ewigkeit symbolisiert er auch Mut und Stärke, weshalb der Vogel auf militärischen Bannern oft abgebildet wurde. Seit etwa 100 v. Chr. war der Adler das höchstrangige Feldzeichen der römischen Legionen. Im römischen Kaiserkult symbolisierte ein aufsteigender Adler die Apotheose des verstorbenen Kaisers.

Das Gold des Wappenschildes verweist auf den sakralen Bedeutungsgehalt des Kaisertums. Die schwarze Farbe des Adlers ergibt sich aus dem heraldischen Streben nach einer kontrastreichen Tingierung, die dem Interesse einer guten Wahrnehmung aus Fernsicht geschuldet ist.

Als Karl der Große im Jahre 800 das römische Kaisertum nach der Reichsidee der Translatio imperii auf sich als Herrscher des Frankenreichs übertrug, übernahm er auch die Aquila, den Legionsadler römischer Feldzeichen, als Symbol der universalen kaiserlichen Befehlsgewalt über das Römische Weltreich. Auf seinem Palast zu Aachen ließ er einen metallenen, vermutlich goldenen Adler anbringen, der noch zur Zeit Heinrichs IV. vorhanden war.

Der Adler symbolisierte zu dieser Zeit keinen bestimmten Staat unter anderen, sondern die Idee der universalen weltlichen Ordnung überhaupt, den Reichsgedanken, so wie das Heilige Römische Reich zunächst übernational und universal gedacht war. Im Laufe der Jahrhunderte machte der Adler als Reichsadler eine mehrfache Wandlung durch, vom imperialen zu einem mit dem Begriff „Deutschland“ verbundenen staatlichen Symbol, daneben auch zu einem Freiheits- und schließlich zum Nationalsymbol.

Bundespräsident Theodor Heuss ordnete Kraft seiner Ehrenhoheit über Staatssymbole am 20. Januar 1950 das deutsche Wappen auf Grund eines Beschlusses der Bundesregierung unverändert so an, wie es schon in der Weimarer Zeit des Deutschen Reiches geführt worden war. Seit der deutschen Einheit 1990 ist es wieder das gesamtdeutsche Wappen.


Quellen

Bildernachweis

  • By Wappenentwurf: Karl-Tobias Schwab (1887–1967), entworfen 1926diese Datei: Jwnabd [Public domain], via Wikimedia Commons 
Public domain

Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei.

Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.

Siehe auch

Weblinks