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Das Bundeswappen der Republik Österreich

Blasonierung

Die Blasonierung des Wappens lautet wie folgt:

„Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer.“

– Art. 8a Abs. 2 B-VG (1981; in der textlich unveränderten Fassung 2004)

Im Umlauf sind mehrere Varianten des Wappens, die im Wesentlichen auf zwei, sich widersprechenden Grundannahmen beruhen, und die insbesondere auf den Dienstflaggen des Bundes (Bundesflaggen) zu finden sind:

  1. Das gesetzlich künstlerisch gestaltete Bundeswappen nach dem Wappengesetz (BGBl. Nr. 159/1984), das in den Anlagen 1 und 2 seine grafische Umsetzung findet. Darin ist das Gefieder des Adlers detailreich und in grauer Farbe, sind die Fänge und die drei Symbole Sichel, Hammer und Mauerkrone in goldener Farbe sowie der Bindenschild in roter Farbe mit der Binde in silberner Farbe und die gesprengte Kette in blaugrauer Farbe dargestellt.
  2. Eine, nach Peter Diem als einzig richtig definierte Version auf der heraldischen Beschreibung des Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz beruhende Variante, in welcher der Wappenadler einfärbig schwarz und die Symbole gelb, als das heraldische Gold, sowie der Bindenschild in roter Farbe mit der Binde in weiß, als das heraldische Silber, dargestellt sind. Die gesprengte Kette, deren Farbgebung in der heraldischen Beschreibung nicht vorkommt, findet sich in dieser Variante zumeist in grauer Farbe.
  3. Eine weitere Version ist aus der „Diem-Variante“ abgeleitet, in der das heraldisch schwarze Gefieder des Adlers stark vereinfacht dargestellt ist. Nicht dem Wappengesetz entsprechende Version des Bundeswappens, wie es häufig zur Anwendung kommt, in Anlehnung an die heraldische Beschreibung des Art. 8a Abs. 3 Bundes-Verfassungsgesetz mit vereinfachter Darstellung des Gefieders und in den Farben schwarz sowie gelb für heraldisch gold

Symbolik

Die Symbole und Embleme im Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) bedeuten:

  • Wappenadler: Souveränität Österreichs (1919 eingeführt);
  • Bindenschild: Emblem von Österreich (hochmittelalterlich, 1915 wiedereingeführt);
  • Stadtmauerkrone: Symbol des Bürgertums (1919 eingeführt);
  • Sichel: Symbol des Bauernstands (1919 eingeführt);
  • Hammer: Symbol der Arbeiterschaft (1919 eingeführt);
  • Gesprengte Eisenkette: In Erinnerung an die Befreiung von der nationalsozialistischen Diktatur (Ergänzung von 1945).

Zeitgenössische Deutungen

Politisch unterschiedliche Deutungen des Bundeswappens haben in der Vergangenheit Diskussionen über das Wappen ausgelöst. Umfragen bestätigen aber, dass die Bekanntheit der eigentlichen Wappensymbolik weit verbreitet ist. Einerseits wird das Republikwappen als neues republikanisches Symbol, andererseits als modifizierte Version des alten habsburgischen Wappens gedeutet. Diese Ausführung wird vielfach als Reminiszenz an den Doppeladler der österreichisch-ungarischen Monarchie der Habsburger gesehen. Nach dieser Annahme weist die Einköpfigkeit des Adlers im Sinne eines Wegfalls des heraldisch linken, „ungarischen“ Kopfes auf das Wegfallen der östlichen Reichsteile hin.

Ein „westwärts“ blickender Kopf findet ebenfalls keine historische Stütze – die Thematik des Ost-West-Konflikts in Europa dürfte 1919 noch keine Rolle gespielt haben. Die österreichischen Bundesländer haben die vorrepublikanische Wappentradition aber beibehalten (die meist ins Hochmittelalter datierenden Wappenbilder, aber auch diverse Beizeichen wie Erzherzogs- und Herzogshüte, ritterliche Helme). Auch das Schwarz des Adlers stand nie zur Diskussion.

Vermeintlich kommunistisches Symbol

Vielfach wurde kritisiert, dass die Symbole Hammer und Sichel in den Fängen des Wappenadlers als das kommunistische bzw. marxistisch-leninistische Symbol Hammer und Sichel verstanden werden könnte: Während Hammer und Sichel im kommunistischen Symbol überkreuzt sind, sind im österreichischen Wappen die Symbole Mauerkrone, Sichel und Hammer (sinnbildlich stehend für die Hauptstände der Gesellschaft, Bürger, Bauern und Arbeiter) als Dreiergruppe angeordnet.

Das österreichische Wappengesetz

Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist, gemeinsam mit den Farben der Republik Österreich, der Flagge der Republik Österreich, der Dienstflagge des Bundes (Bundesdienstflagge) und dem Siegel der Republik Österreich, im einfachgesetzlichen Bundesgesetz vom 28. März 1984 über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz) festgeschrieben, in dem auch das Verwenden und Führen des Bundeswappens geregelt ist.

Die Ausgestaltung des Bundeswappens (die Blasonierung) ist in Art. 8a Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz exakt festgelegt und ist als solche unveränderbar. Verschiedene Behörden und Organisationen, die zum Führen des Wappens berechtigt sind, verwenden dennoch entweder vereinfachte, oftmals heraldisch „korrekte“, oder sonst abgewandelte Formen als Piktogramm, meist als Behördenzeichen bezeichnet.

Durch strafrechtliche Bestimmungen sind die Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole nach § 248 StGB, zu denen auch das Bundeswappen zählt, unter besondere Strafandrohung gestellt.


Siehe auch

Weblinks

Quellen

Bildernachweis