Das Staatswappen der Schweiz

Das Eidgenössische Wappen enthält ein frei stehendes,
weisses Kreuz auf rotem Grund in denselben Proportionen wie
die Flagge. Im Gegensatz zur quadratischen Form der Flagge
ist jedoch die äussere Form des Wappenschildes mathematisch
nicht genau definiert. Gesetzlich geregelt wurde das Wappen
(jedoch ohne die äussere Form) mit Bundesbeschluss vom
12. Dezember 1889 (inkl. Abbildung).
Darstellungen des Wappens finden sich auf den
Schweizer Münzen, auf Lokomotiven, auf den
Kontrollschildern von Autos und einigen Konsumgütern wie
beispielsweise dem
Schweizer Taschenmesser.
Die Zeichen der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind im
Inland durch das Bundesgesetz zum Schutz
öffentlicher Wappen und anderer öffentlicher Zeichen
(SR 232.21) geschützt. Sie dürfen in der Regel nur von den
entsprechenden amtlichen Stellen als Marken verwendet
werden.
Durch § 125
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
sind die Zeichen der Schweizerischen Eidgenossenschaft –
zusammen mit den Zeichen des Roten Kreuzes – auch in
Deutschland explizit unter Schutz gestellt.
Ebensolches gilt in Österreich, dort steht
eine entsprechende Regelung im Rotkreuzgesetz.
Auch die
Niederlande haben ein entsprechendes, strafbewehrtes
Verbot in ihrem Strafrechtsbuch.
|