Lexas Länderservice > Glossar > Hoheitszeichen
	
	
	
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		Hoheitszeichen
		Unter einem Hoheitszeichen (oder Hoheitssymbol) 
		versteht man das Symbol zur Repräsentation einer Staatshoheit, wie sie 
		durch den Staat, die Gliedstaaten und die Kommunen in Gestalt der 
		staatlichen und kommunalen Behörden und Organe gesetzmäßig ausgeübt 
		wird.
		
		
		Formen und Funktionen von Hoheitszeichen
		Ein Hoheitszeichen wird zumeist durch
		Fahnen,
		Flaggen,
		Wappen, Abzeichen und 
		Dienstsiegel verkörpert.
		Sie kennzeichnen und repräsentieren den entsprechenden Staat und 
		seine durch Gesetze legitimierte öffentliche Gewalt. Sie deklarieren in 
		der Regel das betreffende Objekt oder Subjekt, auf das sie sich beziehen 
		oder auf dem sie angebracht sind, zur rechtlichen Angelegenheit, zum 
		Eigentum bzw. zum Amts- oder Funktionsträger des jeweiligen Staates.
		Beispiele:
		
		Bundesdienstflagge,
		
		Landesdienstflaggen, Eisernes Kreuz der Bundeswehr, Polizeistern.
		Hoheitszeichen auf militärischen Luftfahrzeugen heißen 
		Flugzeugkokarde (selten auch Flugzeugabzeichen). Sie sind in der 
		Regel in den
		Nationalfarben des jeweiligen Staates gehalten. In der englischen 
		Sprache heißen sie Roundel.
		
		Missbrauch in einzelnen Ländern
		In Deutschland kann die öffentliche Verunglimpfung 
		von Hoheitszeichen gemäß § 90a 
		Abs. 1 Nr. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft 
		werden. Ebenfalls ist die unbefugte Nutzung, böswillige Entfernung oder 
		der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar oder ordnungswidrig.
		In Österreich kann die öffentliche Verunglimpfung 
		von Hoheitszeichen gemäß § 248 Abs. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis 
		zu einem halben Jahr geahndet werden. Ebenfalls ist die unbefugte 
		Nutzung oder der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar.
		In den USA hingegen wurde das Verbrennen der Fahne 
		vom Supreme Court als geschützte Meinungsfreiheit mehrfach 
		gegen Kriminalisierungsversuche des US-Kongresses verteidigt.
		
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		Quellen
		
		Weblinks