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Horst-Wessel-Lied
Nach § 86a StGB fällt das Lied in Deutschland
heute unter die Kennzeichen
verfassungswidriger Organisationen,
die Verbreitung ist damit verboten. Dies gilt
insbesondere für die Melodie des Liedes. Das heißt,
dass auch die Interpretation der Melodie mit
verändertem Text rechtswidrig ist.
Handlungen, welche der staatsbürgerlichen
Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger
Bestrebungen, der Kunst, Wissenschaft, Forschung,
Lehre oder der Berichterstattung über Vorgänge des
Zeitgeschehens oder der Geschichte bzw. ähnlichen
Zwecken dienen, sind nach der so genannten
Sozialadäquanzklausel (§ 86
Absatz 3 StGB) hiervon ausgenommen. Dabei kommt es
auf die zusammenfassende Wertung von Sinn und Zweck
der Abbildung im Zusammenhang der Gesamtdarstellung
an.
Im Ausland gilt dieses Verbot allerdings nicht und so ist
das Lied auch ohne weiteres auf YouTube zu finden, u.a.
hier:
https://youtu.be/W302uwN-1Jw
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Das Horst-Wessel-Lied ist ein politisches Lied,
das zunächst (ab etwa 1929) ein Kampflied der SA war und
etwas später zur Parteihymne der NSDAP avancierte. Es trägt
seinen Namen nach dem SA-Mann Horst Wessel, der den
Text zu einem nicht genau geklärten Zeitpunkt zwischen 1927
und 1929 auf eine vermutlich aus dem 19. Jahrhundert
stammende Melodie verfasste.
Nach der Machtübernahme Adolf Hitlers 1933 fungierte das
Lied nach dem Vorbild der Giovinezza im
faschistischen Italien de facto als zweite deutsche
Nationalhymne. Der Alliierte Kontrollrat verbot 1945 nach
der Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg das Lied.
Dieses Verbot ist aufgrund
§ 86a StGB in Deutschland bis heute in Kraft. In
Österreich gelten aufgrund § 3 des Verbotsgesetzes 1947
vergleichbare Bestimmungen.
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Geographische Lage
51 00 N, 9 00 O
Kontinent
Europa
Mitteleuropa
Zeitzone
MEZ
±0
UTC
UTC+1, Sommerzeit UTC+2
Aktuelle Ortszeit
Vorwahl
+49
Internetkennung
.de
Währung
Euro
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Quellen
Audioquelle
Weblinks