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Offizielle aktuelle und historische Hymnen
Die deutsche Nationalhymne besteht seit 1991
ausschließlich aus der dritten Strophe des
Deutschlandliedes von August Heinrich Hoffmann
von Fallersleben.
Die Melodie stammt aus dem Lied Gott erhalte Franz, den
Kaiser, das Joseph Haydn 1796/1797 in Wien zu
Ehren des römisch-deutschen Kaisers Franz II. komponierteund
das später auch als
österreichische Kaiserhymne gesungen wurde.
Vorgeschichte
Als ältestes deutschsprachiges Lied mit Charakter einer
Volkshymne kann Prinz Eugen, der edle Ritter,
verfasst 1719, angesehen werden. Ein deutsches Vaterland,
das alle Länder deutscher Zunge umfasst, forderte das vor
der Völkerschlacht bei Leipzig 1813 von Ernst Moritz
Arndt gedichtete Lied
Was ist des Deutschen
Vaterland? Später wurden das Rheinlied von Nikolaus Becker und
Die Wacht am Rhein von Max Schneckenburger,
entstanden als Reaktion auf die Rheinkrise von 1840, beliebt
und auch das Lied Hoffmanns.
Kaiserreich
Im 1871 gegründeten deutschen Kaiserreich war die Hymne
des preußischen Königs
Heil dir im Siegerkranz auch Hymne des Deutschen
Kaisers. Deren Melodie, aus der britischen Nationalhymne
God Save the Queen stammend, wurde und wird auch in
Hymnen anderer Länder verwendet.
Keines dieser Lieder wurde allerdings als Nationalhymne
festgelegt; es gab keine offizielle Hymne. Bei offiziellen
Anlässen wurde jedoch meist die Kaiserhymne gespielt,
bei der Übergabe von Helgoland am 10. August 1890 aber auch
das dort verfasste Hoffmann’sche Lied. Dieses fand in der
Folgezeit immer größere Verbreitung und wurde zu Beginn des
20. Jahrhunderts vielfach schon als Nationalhymne angesehen,
zumindest im Sinne einer Volkshymne (im Gegensatz zur
Herrscherhymne).
Neben
Heil dir im Siegerkranz hatte das Lied
Die Wacht am Rhein
die Bedeutung einer inoffiziellen
Nationalhymne hatte.
Weimarer Republik
Am Weimarer Verfassungstag des Jahres 1922, dem 11.
August, wurde das Lied der Deutschen (Deutschlandlied)
(vom ersten Reichspräsidenten Friedrich Ebert
(SPD) zur Nationalhymne bestimmt.
Dritte Reich
Zur Zeit des Nationalsozialismus (1933–1945) wurde nur
noch die erste Strophe des
Deutschlandliedes
gesungen, auf die das nationalsozialistische
Horst-Wessel-Lied folgte.
BRD (bis 1990)
Nach dem Wunsch des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuß
sollte die neugegründete BRD auch eine neue Nationalhymne
bekommen. Das Deutschlandlied war wie auch das
Horst-Wessel-Lied von den Allierten Siegermächten verbooten
worden. Doch das als Auftragsarbeit geschaffen wek "Hymne an
Deutschland kam beim Volk nicht an. So einigte er sich mit
dem Bundeskanzler Konrad Adenauer, einem Anhänger des alten
Deutschlandliedes, das
Deutschlandlied ( nur die 3. Strophe) als
Deutsche
Nationalhymne anzuerkennen.
Bei staatlichen Anlässen wurde wieder die dritte Strophe
Hoffmann von Fallersleben gesungen. Ob damit aber auch nur
diese wieder in den Rang der Nationalhymne gehoben wurde
oder aber das ganze Deutschlandlied - darüber stritten die
Rechtsgelehrten dann 38 Jahre lang ohne Ergebnis. Erst im
März 1990 befanden die Bundesverfassungsrichter, dass nur
die dritte Strophe "strafrechtlich geschützt" sei.
DDR
Bereits vor Gründung der DDR gab es Überlegungen zu einer
Nationalhymne für den zu gründenden Staat. So wurde mit
Johannes R. Becher und u.a. Hanns Eisler über die Schaffung
einer Nationalhymne gesprochen, die sich letztlich auch bei
einem Vorspielen durchsetzen konnten. Am Nachmittag des
5. November beschloss der Ministerrat der DDR, die
Bechersche Hymne mit der Melodie von Eisler zur „Deutschen
Nationalhymne“ zu erheben. Am 8. Februar 1950 bestimmte auch
die Provisorische Volkskammer unter Anwesenheit von Becher
und Eisler die Hymne „Auferstanden
aus Ruinen“ zur Nationalhymne der DDR.
Bundesrepublik Deutschland (ab
1990)
Im wiedervereinigten Deutschaland einigte sich der damalige
Bundespräsident Richard v. Weizsäcker im November 1991 in
einem Briefwechsel mit Kanzler Kohl - angelehnt an die
historische Korrespondenz zwischen Heuss und Adenauer 40
Jahre zuvor - die dritte Strophe des Deutschlandliedes auch
zur Hymne der wiedervereinigten Republik zu deklarieren.
Ein förmliches Gesetz über eine Nationalhymne der
Bundesrepublik Deutschland fehlt aber noch immer.
Die aktuelle Nationalhymne
Das Deutschlandlied
Historische Hymnen
Auferstanden aus Ruinen (DDR)
Horst-Wessel-Lied
Kaiserhymne (Heil Dir im
Siegerkranz)
Die Wacht am Rhein
Rheinlied
Was_ist_des
Deutschen Vaterland?
Landeshymnen
In der Bundesrepublik werden zumeist keine offiziellen
Landeshymnen verwendet, weswegen es sich meist um
Landeslieder handelt. Ausnahmen bilden die Länder
Bayern, Hessen und
Saarland. Dort sind sie als
Staatssymbole durch § 90a
StGB geschützt.
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