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		Wappenzeichen der Bundesländer
		Manche Städte oder Länder kommen dem Wunsch von Privatpersonen, 
		Vereinen oder Unternehmen, ihre Zugehörigkeit oder Verbundenheit zu 
		„ihrer Stadt“ oder „ihrem Land“ zu dokumentieren, mit einem eigens 
		entwickelten Wappenzeichen, auch Landessymbol oder -signet genannt, 
		nach, da offizielle
		Wappen als
		
		Hoheitszeichen nicht missbräuchlich verwendet werden dürfen.
		Durch ihre hoheitliche Funktion ist die Führung der Wappen auf 
		staatliche Einrichtungen, wie den Landesregierungen, Behörden und 
		öffentliche Institutionen, beschränkt, die damit insbesondere Dokumenten 
		einen amtlichen Charakter verschaffen können. 
		Um der Gefahr des Missbrauchs der offiziellen Wappen 
		entgegenzuwirken, ist das unbefugte, auch teilweise Benutzen als 
		Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht. Neben einer verfremdeten 
		Darstellung, wie sie häufig auf Souvenirs angebracht wird, bietet die 
		Herausgabe eines nicht hoheitlichen Zweitwappens mit freier Verwendung 
		die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung des Gebrauchs im Sinne der 
		Verbundenheit mit dem eigentlichen Wappenführer. In der Modernisierung 
		werden viele Wappenzeichen als reduziertes Signet/Logo in stilisierter 
		Form herausgegeben.
		
		
		Signets/Wappenzeichen
		Bitte klicken Sie auf das jeweilige Bild für 
		mehr Informationen
		
		Die Landesregierungen veröffentlichen zudem 
		meist noch eine schwarz-weiße Version des Wappenzeichens.
		
		Landeslogos
		Darüber hinaus existieren sogenannte Landeslogos, welche von Bürgern 
		und Vereinen entweder gar nicht, oder erst nach Genehmigung im Rahmen 
		einer Nutzungsvereinbarung verwendet werden dürfen.
		
		
		Wappenzeichen von Städten
		
		
		
        
		
		
		Wappenzeichen von Düsseldorf
		
		Quellen
		
		Bildernachweis
		
		Weblinks